AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension Grenzbaude Waltersdorf 

Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden von der Pension Grenzbaude schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Zusage. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widerspricht.
Es gelten die bei Vertragsabschluss geltenden Preise laut Aushang pro Zimmer und Nacht, inklusive Frühstück und Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Kurtaxe entsprechend der Gemeindeverordnung, sowie zusätzliche Kosten wie Speisen und Getränke. 

1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise

2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.

2.1 a. Nach Absprache ist auch ein kostenloser Late Check möglich. 
Bei einem Aufenthalt von 1 Übernachtung sind die Zimmer pünktlich um 10:00 Uhr zu räumen. bei einem späteren Checkout wird eine Late Check-Gebühr von 20,00 € fällig.  

2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung der Pension. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen.

3. Leistungen

3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist die Pension verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang der Pension ergibt sich aus den schriftlich/ mündlich getroffenen Vereinbarungen und umfasst grundsätzlich Frühstück. Abweichende Pensionswünsche müssen mit Pension Grenzbaude vorher besprochen und genehmigt werden. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine gebuchte Mahlzeit, z.B. das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die Pension ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens Pension Grenzbaude entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 3 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

4. Zahlung

4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Pension Grenzbaude ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in bis zum gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Die Pension kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen..

4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 4-fache des Übernachtungspreises, so ist Pension Grenzbaude berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt Pension Grenzbaude vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten der Pension akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz der Pension. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.4 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Preislisten von Pension Grenzbaude maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe bei Pension Grenzbaude eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird


5. Stornobedingungen:

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Zimmern, und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

5.1 Für Gruppenreservierungen ( ab 10 Personen)

a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.

b) Bis 4 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten Leistungen.

c) Bei weniger als 4 Wochen vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen.

Die Pension bezeichnet eine Reservierung als Gruppenreservierung bei einer Personenzahl ab 10 Personen.

5.2 Für Einzelreservierungen:

a) Bis 4 Wochen vor Ankunft, kostenfrei

b) Bis 28 Tage vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen.

Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 80 % des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob die Pension ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmers bzw. Weiterberechnung der Leistung erzielt wurde.

5.3 Bei vorzeitiger Abreise des Gastes werden 100% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.

6. Haftung:

6.1 Der Gast haften gegenüber Pension Grenzbaude für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2 Pension Grenzbaude haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung  infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Pension Grenzbaude bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Bringt der Gast ein Kfz oder Rad mit und wird dies auf einem von Pension bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von Pension Grenzbaude auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.

7. Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht Pension Grenzbaude ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat die Pension Grenzbaude begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann die Pension Grenzbaude das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

8. Sonstiges

8.1 Tiere können in der Pension Grenzbaude aufgenommen werden. Es bedarf aber der vorherigen Absprache, es können Zusatzkosten entstehen.

8.2 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes, durch Pension Grenzbaude , ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Gemeinschaftsräumen ist nur nach Absprache zulässig.

9. Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

9.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

9.4 Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.